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   BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90   

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BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90 (https://dejure.org/1991,10503)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1991 - 9 B 287.90 (https://dejure.org/1991,10503)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 9 B 287.90 (https://dejure.org/1991,10503)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt einer Aufklärungsrüge - Anforderungen an den Inhalt einer Divergenzrüge - Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative in der Türkei für gläubige Jeziden nach Verleugnung ihrer religiösen Identität zur Sicherung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27).

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen (UA S. 19).

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - (BVerwGE 80, 321) führt die Beschwerde nicht zum Erfolg.

    Ob darin eine Abweichung von der - nicht auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder des einzelnen Gläubigen, sondern auf einen objektiven Maßstab abstellenden - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) zu sehen ist, wie die Beschwerde meint, kann dahingestellt bleiben.

    Angesichts dieser Begründung wäre eine etwaige Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 113.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90
    Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
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